Glucosamin (und genauso das dem Glucosamin ähnliche Naturheilmitel Chondroitin) ist europaweit, d.h. insbesondere auch in Deutschland, als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Gleichzeitig ist es aber auch Medikament: Ein zur Behandlung von Arthrose und Arthritis zugelassenes Arzneimittel. Was bedeutet das für die Anwendung?
Unterschied von Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel?
Ein Nahrungsergänzungsmittel ist zur Gabe an im Prinzip gesunde Menschen gedacht und hat keine sogenannte “pharmakologische Wirkung”. Dabei ist dieser Begriff äußerst diffus, denn:
Nahrungsergänzungen haben sehr wohl Wirkungen. Diese werden nicht nur in vielen Studien untersucht und bestätigt, sondern auch von der EFSA, der europäischen Lebensmittelaufsichtsbehörde, bestätigt. Dazu gibt es einen stetig anwachsenden Katalog an Aussagen zu Vitaminen, Spurenelementen, Aminosäuren und anderen Naturheilmitteln, die Hersteller zu ihren Produkten bzw. den Inhaltstoffen machen dürfen.
Dabei kann es grundsätzlich dazu kommen, dass ein Stoff über Jahrzehnte als Nahrungsergänzungsmittel bzw. Lebensmittel im Verkehr ist und sich als sehr sicher in der Anwendung erwiesen hat. Wenn dann aber ein Pharmahersteller hochwertige Studien zu dem Stoff und an Patienten mit einer Krankheit vorlegt, kann dieser Stoff ein Arzneimittel werden. Gleichzeitig verliert er aber nicht den Status als Nahrungsergänzungsmittel.
Ein natürlicher Wirkstoff und Lebensmittelbestandteil kann also beides sein: Nahrungsergänzungsmittel (=Lebensmittel) und Arzneimittel bzw. Medikament. Der vermutlich bekannteste Stoff, der ein “Doppelleben” führt, ist Ginkgo biloba. Der Extrakt ist sowohl als Arzneimittel gegen Demenz als auch als Nahrungsergänzungsmittel im Verkehr.
Der Unterschied zwischen einem Medikament und einem Nahrungsergänzungsmittel desselben Stoffes besteht meist auf der Verpackung: Auf dem Medikament wird die Wirkung beschrieben, auf dem Nahrungsergänzungsmittel darf das nicht geschehen. In manchen, aber nicht allen Fällen ist auch die Dosierungsempfehlung beim Arzneimittel deutlich höher.
Auch Glucosamin ist so ein Wirkstoff: Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel gleichzeitig.
Glucosamin ist in Deutschland und Großbritannien ein Arzneimittel
Sowohl von der britischen als auch der deutschen Arzneimittelbehörde gibt es für das Produkt “Dolenio®” eine Zulassung als Medikament zur Behandlung von Osteoarthritis (also Arthrose und Arthritis).
Ein Unterschied in der Einordnung als Nahrungsergänzung oder Arzneimittel könnte auch die Dosierung sein. So findet man viele Vitaminprodukte mit einem Vitamin oder auch Eisen als Medikament in der Apotheke: Vitamin B12 (500µg tägliche Einnahmeempfehlung), Vitamin E (400 mg täglich) oder Eisen (50mg tägliche Einnahmeempfehlung) sind sehr weit verbreitet und teils als nicht apothekenpflichtige Medikamente selbst im Drogeriediscounter erhältlich.
Aber die Dosierung macht hier nicht den Unterschied: das zugelassene Medikament Dolenio® enthält 1.178 mg Glucosamin täglich. Als Nahrungsergänzung darf Glucosamin auf jeden Fall bis zu einer Dosierung von 1.500 mg in den Verkehr gebracht werden. Bei Glucosamin zeigt sich daher ganz besonders die für den Verbraucher kaum verständliche Lage:
- Von Seiten der Pharmalobby wird die Wirkung bei Arthrose angezweifelt, (siehe auch dieser Artikel)
- gleichzeitig hat aber ein Hersteller alle Zulassungsbedingungen für das Produkt erfüllt (Dolenio® mit 1.178 mg täglich)
- und dieser Hersteller hat jetzt sogar in Großbritannien versucht, Glucosamin nicht mehr als Nahrungsergänzung einordnen zu lassen.
Verbraucherschützer gehen gegen diese Initiative gegenan. Denn sollte Glucosamin als Medikament eingeordnet werden, gibt es weniger Vielfalt, die Preise steigen und insbesondere könnten Kombinationspräparate nur noch nach aufwändigen Prozeduren verfügbar sein.